Frist für Abholungen

Geändert am Thu, 31 Aug 2023 um 05:10 PM

Die Braut / der Bräutigam verpflichtet sich, bestellte Produkte spätestens einen Monat nach Benachrichtigung des Wareneingangs abzuholen, eine Einlagerung ist nicht möglich.

Bei Übergabe des Brautkleides und der Accessoires an den Kunden ist die Ware direkt auf Mängel zu prüfen und diese anzuzeigen. Danach gilt die Lieferung als vertragsgemäß erfüllt und ist vom Kunden genehmigt. Die Abholung der Ware erfolgt in unserem Brautmodengeschäft unter obiger Adresse. Sofern die Ware noch anprobiert werden soll, ist hierzu eine Terminvereinbarung notwendig.

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